Wartung und Kontrolle

Bei Leichtflüssigkeitsabscheidern muss nach DIN 1999 Teil 100 Ziffer 14.3 eine monatliche Eigenkontrolle bzw. nach DIN 1999 Teil 100 Ziffer 14.4 eine halbjährliche Wartung durchgeführt werden.

Nach DIN 4040 Teil 100 Ziffer 12.3 muss eine jährliche Wartung durchgeführt werden.

In Abständen von höchstens fünf Jahren müssen Abscheideranlagen einer Generalinspektion bzw. einer 5-Jahres Dichtheitsprüfung durch Sachverständige unterzogen werden.

 

 

 

Auf der Grundlage eines Wartungsvertrages bieten wir Ihnen die monatliche Kontrolle sowie die halbjährliche Wartung Ihrer Abscheideranlage an.

Zur Durchführung der Generalinspektion nach DIN 1999-100 empfehlen wir Ihnen gerne zugelassene und unabhängige Sachverständige.

Monatliche Kontrolle

Die monatliche Kontrolle umfasst folgende Leistungen:

  • An- und Abfahrt
  • Bereitstellung der notwendigen Ausrüstung
  • Entfernung grober Schwimmstoffe von der Schlammfangoberfläche
  • Messung der Höhe des Schlammspiegels im Schlammfang
  • Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider
  • pH-Wert Messung (bei Koaleszenzabscheidern)
  • Kontrolle des Zustandes und der Funktion des selbsttätigen Abschlusses
    (Schwimmer)
  • Kontrolle eventuell vorhandener Warn- und/oder Überwachungsanlagen
  • Kontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz
  • Entsorgung der bei der Kontrolle anfallenden Abfälle
  • Erstellung eines Kontrollberichtes ggf. mit Nennung der festgestellten Mängel und
  • Eintrag ins Betriebstagebuch
  • Durchführung der Arbeit durch geschultes, sachkundiges Personal

Die Kontrolle einer Anlage besteht aus Schlammfang, Leichtflüssigkeitsabscheider, Koaleszenzabscheidereinheit und Kontrollschacht inkl. Kontrollbericht pro Anlage.

 

Halbjährliche Wartung

Die halbjährliche Wartung umfasst folgende Leistungen:

  • An- und Abfahrt
  • Bereitstellung der notwendigen Ausrüstung
  • Entfernung grober Schwimmstoffe von der Schlammfangoberfläche Messung der
  • Höhe des Schlammspiegels im Schlammfang
  • Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider
  • pH-Wert Messung (bei Koaleszenzabscheidern)
  • Kontrolle des Zustandes und der Funktion des selbsttätigen Abschlusses
    (Schwimmer)
  • Kontrolle eventuell vorhandener Warn- und/oder Überwachungsanlagen
  • Kontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz
  • Reinigung der Ablaufrinne im Probenahmeschacht
  • Entsorgung der bei der kleinen Wartung anfallenden Abfälle
  • Erstellung eines Wartungsberichtes ggf. mit Nennung der festgestellten Mängel und Eintrag ins Betriebstagebuch
  • Durchführung der Arbeit durch geschultes, sachkundiges Personal

Die kleine Wartung einer Anlage besteht aus Schlammfang, Leichtflüssigkeitsabscheider, Koaleszenzabscheidereinheit und Kontrollschacht inkl. Kontrollbericht pro Anlage.

Generalinspektion nach DIN 1999-100

Überprüfung von Ölabscheider-Anlagen nach DIN 1999-100

  • Prüfung Ihres Öl-, Benzin- und Koaleszenzabscheiders
  • Generalinspektionen von Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN 1999-100 durch geschulte, zugelassene und unabhängige Sachverständige
  • Inbetriebnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen und Stilllegungsprüfungen
  • Überprüfung der technischen Unterlagen, des Betriebstagebuches und der Entsorgungspapiere
  • Dokumentation des baulichen Zustandes der Anlage und der Einbauteile durch
  • Sichtkontrolle (Schlammfang, Abscheider, Probenahmeschacht)
  • Überprüfung der Bemessung
  • Dichtheitsprüfung auf Grundlage von DIN 1999-100

Die Ergebnisse der Untersuchung werden in einem Prüfbericht dargestellt und müssen alle relevanten und spezifischen Informationen enthalten, die die Behörde verlangt und die für die Interpretation der Prüfergebnisse erforderlich sind.

Somit stellen wir sicher, dass die behördlichen Vorgaben eingehalten werden und Ihre Anlage objektiv beurteilt wird.

Ihr zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

Güteschutz Kanalbau

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